top of page
FAQ
VEREIN
VERANSTALTUNGEN
GESCHÄFTSSTELLE
KOMMUNIKATION
INFOTHEK
MITGLIEDSCHAFT
- 01Die Organisationsstruktur des Vereins ist durch die Satzung festgelegt. (Diese wurde im Juli 2014 durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung geändert und ist seitdem in der vorliegenden Formulierung gültig). Die Organe des Vereins sind folgende: Vorstand Besteht aus drei ehrenamtlich tätigen Mitgliedern Kuratorium 9 Personen (6 Mitglieder, 3 Nicht-Mitglieder) Mitgliederversammlung Vorstand und Kuratorium werden alle zwei Jahre durch die Mitglieder gewählt. Es handelt sich dabei um Ehrenämter - eine finanzielle Aufwandsentschädigung ist nicht vorgesehen. Die aktuelle Satzung ist in unserem Download Bereich verfügbar. (oder hier direkter Download) Anmerkung: Enige Mitglieder und die Geschäftstelle erarbeiten ggw. einen Vorschlag, die o.g. Struktur zu ergänzen und so die persönlichen Netzwerke der Mitglieder effektiver nutzen zu können.
- 02Die Satzung ist die grundlegende Verfassung des Vereins und hält die Vorschriften, die das Bürgerliche Gesetzbuch zum Vereinsrecht ausführt, fest. Außerdem regelt die Satzung die Art und Weise, wie der Verein arbeiten soll. Themen sind unter anderem: Wie werden Beschlüsse beurkundet? Wie wird der Vereinsvorstand gebildet? Welche Regelung gibt es zum Ein- und Austritt von Mitgliedern? Was ist der Vereinszweck? Voraussetzungen für die Einberufung der Mitgliederversammlung (Die Satzung liegt hier zum Download bereit - bitte orientieren Sie sich am Datum der Veröffentlichung: 07.07.2014)
- 03
bottom of page
